
Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt einen Teil ihrer vielfältigen Aufgaben durch Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform sowie durch Eigenbetriebe und ein gemeinsames Kommunalunternehmen.
Gemäß § 73 der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen. Dieser ist der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Auf Grundlage der Jahresabschlüsse werden die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung der einzelnen Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen sowie Beteiligungen dargestellt. Zudem werden komprimierte Übersichten über alle Unternehmen und Einrichtungen der Landeshauptstadt Schwerin erstellt, die jährlich z. B.
- gesellschaftsrechtliche und personelle Veränderungen,
- Beschäftigungszahlen,
- Eckdaten der Bilanzen,
- die Jahresabschlussprüfer und die Kosten für die Jahresabschlussprüfungen,
- Honorare der Gremien,
- Kennzahlen der Unternehmen sowie
- eine Gesamtübersicht über die Geschäftsführer, die Aufsichtsratsmitglieder und die Gesellschafter der Unternehmen
abbilden.